JustAnswer kündigen. Denn deren schlechter Rat ist teuer

JustAnswer betreibt mehrere Internetportale, auf welchen Fragen an vermeintliche Experten gestellt werden können. So können Ratsuchende ihre Fragen an Ärzte, Anwälte oder Handwerker stellen. Nur: Wer diesen Dienst in Anspruch nimmt, der schliesst unwissentlich ein teures Abo ab. Wir zeigen die Rechtslage auf und wie Sie JustAnswer kündigen.

Seit jüngerer Zeit vermehren sich Anfragen und Beschwerden zu JustAnswer. Viele Betroffene gelangen mit dem Anliegen zu uns, dass Sie bei JustAnswer eine Ersteinschätzung ihres Problems durch einen Experten einholen wollten, ihnen danach monatlich ein gewisser Betrag von ihrem Konto, resp. der Kreditkarte abgezogen wurde. Denn mit dieser Erstanfrage wurde – ohne ihren Willen und ohne ihr Wissen – ein «Abo» abgeschlossen.

Wer im Expertenchat eine Ersteinschätzung sucht, schliesst unwissentlich ein Abo ab

Und das funktioniert wie folgt: Auf den jeweiligen Seiten ist ein Chatfenster zu sehen, welches impliziert, dass gerade so und so viele Experten anwesend sind, um die Ratsuchenden zu beraten. Dabei betreibt JustAnswer mehrere Seiten für die verschiedensten Anliegen. So stehen Ärzte, Tierärzte, Anwälte oder auch spezialisierte Handwerker zur Verfügung. Gibt man dann seine Frage ein, erscheint eine Zahlungsaufforderung: Für eine Erstberatung soll eine einmalige Gebühr von CHF 5.00 bezahlt werden. Klingt fair: Doch wer dann seine Bank, resp. Kreditkartendaten eingibt, schliesst ein Abo ab. Ab diesem Zeitpunkt kostet die Dienstleistung, ob man sie nun in Anspruch nimmt oder nicht, CHF 30.00 pro Monat. Und das auf unbestimmte Zeit.

Der vermeintlich abgeschlossene Vertrag ist rechtsungültig

Wir vertreten klar die Ansicht: Ein solcher Vertrag ist rechtlich nicht gültig zu Stande gekommen. Denn durch das Bezahlen einer Erstberatung entsteht nicht automatisch ein Vertragsverhältnis, welches ein (zeitlich unbegrenztes) Abo-Modell beinhaltet. Dies müsste von Seiten JustAnswer ganz klar und unmissverständlich kommuniziert werden. Ein unscheinbarer Hinweis mit Verweis auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in welchen unter Punkt 3.4 verklausuliert von einem Abo-Modell die Rede ist), kann kein rechtsgültiger Bestandteil des Vertrages werden.

Darüber hinaus verstösst eine solche Geschäftspraxis gegen Art. 8 des Gesetzes über den unlauteren Wettbewerb (UWG), denn solche AGB sind klar «in Treu und Glauben verletzender Weise zum Nachteil der Konsumentinnen und Konsumenten» formuliert. Weiter sind wir der Ansicht, dass durch dieses täuschende Verhalten und dem eigenmächtigen Abbuchen von monatlichen Beträgen vom angegebenen Konto oder der Kreditkarte der Straftatbestand des Betruges (Art. 146 des Schweizerischen Strafgesetzbuches, StGB), erfüllt sein könnte.

Die Betreiber von JustAnswer haben Firmensitz in den USA

Die Betreiber von JustAnswer haben ihren Sitz in San Francisco in den USA. Dies bedeutet, dass diese die Schweizer Rechtsgrundlagen wohl wenig interessieren. Denn: Selbst wenn ein Schweizer Gericht entscheiden würde, dass die Geschäftspraxis von JustAnswer rechtsmissbräuchlich ist, bleibt fraglich, inwiefern ein solches Urteil in den USA vollstreckt werden könnte. Dennoch: Wer Opfer von JustAnswer geworden ist, der sollte sich wehren und wie folgt vorgehen:

Sie sind Opfer von JustAnswer geworden – so gehen Sie vor

  • Teilen Sie JustAnswer schriftlich und unmissverständlich mit, dass Sie nie ein Abo-Vertrag mit ihnen eingegangen sind. Um zukünftige Abbuchungen zu verhindern, kündigen Sie aber dennoch das (rechtsungültige) Vertragsverhältnis.

  • Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank und/oder Ihrem Kreditkarteanbeiter auf. Stoppen Sie mögliche, künftige Zahlungen an JustAnswer.

  • Wir sind der Ansicht, dass es sich bei der Geschäftspraxis von JustAnswer um einen Betrug handelt. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.

  • Da die AGB von JustAnswer gegen das Lauterkeitsrecht verstossen (Art. 8 UWG), haben Sie weiter die Möglichkeit, beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) eine Meldung zu machen.


Sie wollen sich nicht (mehr) mit JustAnswer rumschlagen – wir kündigen für Sie die Abofalle und fordern Geld zurück

Für nur CHF 79.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei JustAnswer LLC Ihr Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

„Wir sind klar der Meinung, dass durch das Bezahlen einer Erstberatung bei Justanswer kein rechtsgültiger Vertrag über ein Abo zu Stande gekommen ist. Und mehr noch: Wir erblicken in der Geschäftspraxis von Justanswer den Tatbestand eines Betruges nach Art. 146 StGB.“

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