Porno-Abfallen: Inkassofirma Obligo kommt vor Gericht

Seit Jahren wird die Firma Obligo verdächtigt, mit unlauteren Methoden Privatpersonen zu Abschlüssen von Abos für pornografische Onlinevideos zu bringen. Nun kommt es zur Klage gegen die Verantwortlichen der Schwyzer Inkassofirma.

Quelle: luzernerzeitung.ch (29.02.2020)

Die Masche von Obligo

Die Masche ist stets dieselbe: Obligo-Mitarbeiter bringen Menschen am Telefon dazu, ihre Adresse preiszugeben, und drangsalieren diese anschliessend mit Rechnungen und Mahnungen für angeblich bezogene Porno-Inhalte. Obwohl sich die Empfänger beim besten Willen nicht daran erinnern können, ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen zu haben, zahlen einige von ihnen trotzdem – aus Angst vor einer Betreibung oder weil ihnen die Sache schlicht peinlich ist.

Zwei Anläufe der zuständigen Staatsanwaltschaft March im Kanton Schwyz, Obligo vor Gericht zu bringen, waren bisher gescheitert – offenbar aus Mangel an stichhaltigen Beweisen. In beiden Fällen erhob das Staatssekretariat für Wirtschaft Seco beim Schwyzer Kantonsgericht jeweils Beschwerde gegen die Einstellungsverfügung. Beim Seco ist die Obligo altbekannt. Man erhalte immer wieder Meldungen über die dubiosen Geschäftspraktiken der Firma, sagt Sprecher Fabian Maienfisch.

Auch Minderjährige waren im Visier

Im dritten Anlauf scheinen die nötigen Beweise nun endlich beisammen zu sein. In einem kürzlich publizierten Communiqué informierte die Staatsanwaltschaft March, dass sie eine Anklage gegen die Verantwortlichen der Obligo erhoben habe. Diese hätten laut den Untersuchungen «Konsumenten darüber getäuscht, ein Gratisangebot in Anspruch zu nehmen, welches sich jedoch nach drei Tagen automatisch in ein kostenpflichtiges Abonnement umwandelte», heisst es im Schreiben. Damit haben sie gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen. Zudem wird ihnen vorgeworfen, unter 16-jährigen Personen pornografisches Material zugänglich gemacht und damit Bestimmungen des Strafgesetzbuches verletzt zu haben.

Der Fall wird nun zur Beurteilung ans Bezirksgericht March übergeben. Mit weiteren Details hält sich die Staatsanwaltschaft zurück. Auf Nachfrage verriet die zuständige Sachbearbeiterin lediglich, dass sich die Anklage gegen zwei Obligo-Verantwortliche richte, während die Untersuchung gegen eine weitere Täterschaft sistiert worden sei.

Die Verantwortlichen

Gemäss Recherchen handelt es bei den beiden Angeklagten um dieselben Personen, die bereits im Verwaltungsrat der Lachener Firma Paypay, einer Vorgängerin von Obligo, sassen; die Obligo hatte im August 2014 die Inkassoaufträge von Paypay übernommen. Die beiden werden sich auch für ihre damaligen Praktiken vor Gericht verantworten müssen. Da es sich bei der Obligo zudem um ein Inkassounternehmen handelt, welches Privatadressen an Dritte weitergab, weisen auch nicht sämtlich von ihr gemachte Forderungen einen Zusammenhang mit dem vorliegenden Strafverfahren auf.

Firma hüllt sich in Schweigen

In den vergangenen Jahren gingen nicht nur beim Seco Beschwerden über unrechtmässige Forderungen der Obligo ein. Auch die SRF-Konsumentensendungen «Espresso» und «Kassensturz» berichteten wiederholt über Fälle von Betroffenen. Meistens bewegten sich die Rechnungsbeträge zwischen 50 und 150 Franken, manche beliefen sich aber schon mal auf über 200 Franken. Auch der Luzerner Zeitung liegt eine solche Rechnung in Höhe von 149.90 Franken vor, die vor ein paar Wochen bei einer in Luzern wohnhaften 50-jährigen Deutschen ins Haus flatterte. «Weder ich noch meine Kinder haben je ein solches Abonnement abgeschlossen, zumindest nicht wissentlich», sagt die Frau, die ihren Namen lieber nicht in der Zeitung lesen möchte.

In der Vergangenheit hatte die Obligo stets darauf beharrt, dass alle Betroffenen die kostenpflichtigen Dienstleistungen bewusst bezogen hätten. Die Firma könne belegen, dass die Kunden die entsprechenden Seiten besucht und ein Abo gelöst hätten, sagte einer der Verantwortlichen einst gegenüber SRF. Einen Beweis dafür konnte die Obligo allerdings nie vorlegen. Für eine Stellungnahme zum nun eröffneten Strafverfahren war die Schwyzer Firma weder auf telefonischem noch auf schriftlichem Wege zu erreichen.

Sie wollten nie ein Abo abschliessen? Wehren Sie sich!

Wenn Sie eine Rechnung von der Obligo AG erhalten haben und überzeugt davon sind, kein kostenpflichtiges Abonnement (bewusst) gebucht zu haben, kann die Forderung gegenüber der Obligo AG bestritten werden.

Denn aus zivilrechtlicher Sicht ist klar, dass durch ein (versehentliches) anklicken eines Links oder dem einfachen Angeben seiner Adresse an einen Mitarbeiter von Obligo kein rechtsgültiger Vertrag entstanden sein kann.

Entsprechend ist auch nichts geschuldet. Sie haben die Möglichkeit, sich von uns ein professionelles, juristisches Schreiben verfassen zu lassen, in dem wir Obligo klarmachen, dass der geforderte Betrag nicht geschuldet ist und fordern Obligo auf, zukünftige Rechnungen und Mahnungen zu unterlassen.


Juristisches Schreiben und Anfechtung der Rechnung: Sexabo von Obligo AG und inkasso AG

Unsere Juristen setzen ein Schreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie die ungerechtfertigte Rechnung bei der Obligo AG anfechten können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

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lic. iur. Christian Jenny

"Viele Kunden schämen sich, wenn sie unwissentlich und unwillentlich ein Sexabo im Internet abgeschlossen haben und in der Folge von Obligo Rechnungen und Mahnungen erhalten. Darum wehren sich viele nicht. Aus meiner Sicht braucht sich hier niemand zu schämen, aber sich zu wehren schon."

Kundenstimmen



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