Ungerechtfertigte Rechnung von DataLogic solutions GmbH für cata.ch anfechten und Geld zurückfordern

CHF 69.–

Sie haben von der DataLogic solutions GmbH eine Rechnung für einen Eintrag in ein Firmenregister, resp. eine Suchmaschine namens cata.ch erhalten, obwohl Sie nie einen rechtsgültigen Vertrag unterschrieben haben? Wir helfen Ihnen, diese Rechnung anzufechten und falls Sie die Rechnung bereits bezahlt haben, Geld zurückzufordern.

Wir setzen für Sie ein fundiertes, juristisches Schreiben auf, um die Rechnung von cata.ch anzufechten und Geld rückzufordern

Wenn Sie gegenüber der DataLogic solutions GmbH professionell und rechtssicher darlegen wollen, dass gar kein Vertragsverhältnis besteht und somit nichts geschuldet ist, setzen unsere Juristen für nur CHF 69.00 ein Schreiben auf, in welchem wir die Sach- und Rechtslage klar darlegen.

Sie haben die Rechnung von cata.ch bereits bezahlt? Auch in diesem Falle verfassen unsere Juristen für Sie ein fachlich fundiertes Schreiben, mit welchem wir die Rechnung anfechten und das bereits bezahlte Geld zurückfordern.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

"Wenn Sie die ungerechtfertigte Rechnung von cata.ch versehentlich bezahlt haben, dann fechten Sie diese an, in dem Sie einen Grundlagenirrtum geltend machen. Das bereits bezahlte Geld können Sie auf der Grundlage einer ungerechtfertigten Bereicherung zurückfordern.“ 

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