Kategorie: Ungerechtfertigte Rechnungen.
Unwissentlich im Internet ein Sexabo abgeschlossen? Obligo Rechnung anfechten
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Sie erhalten aus heiterem Himmel Rechnungen von Obligo? Unsere Juristen setzen für Sie ein Schreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie die ungerechtfertigte Rechnung bei der Obligo AG anfechten können.
Sexabo von Obligo AG und inkasso AG
Seit Jahren ist die Obligo AG mit Sitz im Kanton Schwyz mit ihren Geschäftspraktiken in den Schlagzeilen. Auch die Reklamationszentrale berichtet seit 2014 regelmässig über die Obligo AG und stützt sich dabei auf diverse Internetpublikationen[1] sowie die Schilderung von Betroffenen. Und ebenfalls seit Jahren ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft gegen die Obligo AG. Der juristische Nachweis, dass die Firma gegen straf- und lauterkeitsrechtliche Bestimmungen verstossen hat, ist nicht einfach zu erbringen. Bereits zweimal hat die zuständige Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Verfahren einstellen müssen. Ende September 2022 kam es zu einem Gerichtsverfahren. Zwei Verantwortliche mussten sich am 27. September 2022 vor dem Bezirksgericht March (SZ) verantworten.
[1] Quellen: In chronologisch, absteigender Folge (neuste Daten zuerst), lediglich eine Auswahl:
· Der Konsumenten-Schutz Schweiz publizierte auf seiner Internetseite am 14. Oktober 2022 den Bericht «Was tun bei einer Abo-Falle?»
· Der K-Tipp rät seinen Lesern am 29. August 2022 in einem Bericht, «wer in eine Abo-Fall tappe und danach Rechnungen von der Obligo AG erhalte, diese nicht zahlen solle»
· Die Zeitung «march24» berichtet in einem Artikel am 27. April 2020 über die Geschäftspraktiken der Obligo AG, «Schwyzer Inkassofirma erneut am Pranger»
· Die Luzerner Zeitung titelte am 29. Februar 2020 «Tückische Porno-Abofallen: Betreiber der Inkassofirma Obligo kommen vor Gericht»
· Der Beobachter publizierte in einem Bericht am 22. Dezember 2017, dass die Obligo AG erst mit einem «Gratis-Zugang» zu «Sex-Angeboten» im Internet locke, dann aber doch Rechnungen erstelle und verschicke.
· Ebenfalls das Schweizer Radio SRF am 9. Juni 2017 im Bericht über die Obligo AG, dass diese stossende Rechnungen für unerwünschte Sex-Angebote verschicke.
· Das Schweizer Radio SRF berichtete am 28. April 2015 in der Sendung «Espresso» darüber, wie die Obligo AG Betreibungen verschickt und zeigt auf, wie sich Konsumenten wehren können.
· Die Internetseite «Grundrechte.ch» schreibt am 9. September 2014 «Sex-Abo Falle: aus Paypay wird Obligo»
· Der Tages-Anzeiger berichtete am 18. April 2014 über die Obligo AG in einem Artikel mit der Überschrift «Familie betreibt Inkasso-büro wegen Porno-Abo»
Update vom 13.10.2022: Freispruch – und Weiterzug
Quelle: Beitrag srf.ch, Kassensturz/Espresso
Das zuständige Bezirksgericht March gibt auf Anfrage von «Espresso» bekannt, dass der Angeklagte in allen Punkten freigesprochen worden sei – so laute das sogenannte Urteilsdispositiv. Eine Begründung liegt noch nicht vor. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Geklagt hatten unter anderem das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) sowie die Westschweizer Konsumentenorganisation FRC. Beide sagen auf Anfrage von «Espresso», dass sie das Urteil weiterziehen werden. Das Seco hat nach eigenen Angaben «bereits Berufung angemeldet». Für FRC ist das Urteil eine Enttäuschung. Es würden sich weiterhin regelmässig Betroffene melden im Zusammenhang mit den Geschäftspraktiken von Obligo.
Happige Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gegen Obligo
Der Vorwurf der zuständigen Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen der Obligo AG war happig: Ihnen wurden mehrfache Verstösse gegen das Bundesgesetz über den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Schweizerische Strafrecht (StGB) vorgeworfen. Insbesondere der Straftatbestand des Versendens pornographischer Inhalte an Minderjährige unter 16 Jahren (Art. 197 Abs. 1 StGB)[2] wurde ihnen vorgeworfen. Der Vollständigkeitshalber sei erwähnt, dass die Unschuldsvermutung galt.
Obwohl wir schon mehrfach von der Obligo AG berichtet hatten (so auch in unserem Artikel am 10. März 2020: Porno-Abfallen: Inkassofirma Obligo kommt vor Gericht), zeigen wir an dieser Stelle nochmals kurz auf, wie die Firma vorging und es bis heute noch tut. Wir sind der Ansicht, dass man nicht genug von der Obligo AG und inkassodata AG warnen und aufzeigen kann, wie man sich wehrt.
[2] Der genaue Vorwurf: Mehrfaches Vergehen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb im Sinne von Art. 23 Abs. 1 UWG i.V.m. Art. 3 Abs .1 Bst. b und s UWG, evtl. i.V.m. Art. 25 StGB; - mehrfache Übertretung des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb im Sinne von Art. 24 Abs. 1 Bst. e UWG i.V.m. Art. 11a Abs. 5 aPBV bzw. Art. 11abis Abs. 2 PBV, evtl. i.V.m. Art. 25 StGB; - mehrfache Pornografie im Sinne von Art. 197 Ziff. 1a StGB bzw. Art. 197 Abs. 1 StGB, evtl. i.V.m. Art .25 StGB; Quelle: Sitzungsliste vom < bis < (bezirk-march.ch)
So geht die Obligo AG vor
Obligo-Mitarbeiter bringen Menschen am Telefon dazu, ihre Adresse preiszugeben, stellen diesen dann Rechnungen aus und verschicken Mahnungen für angeblich bezogene Porno-Inhalte. Obwohl sich die Empfänger beim besten Willen nicht daran erinnern können, ein entsprechendes Abonnement abgeschlossen zu haben, zahlen einige von ihnen trotzdem – aus Angst vor einer Betreibung oder weil ihnen die Sache schlicht peinlich ist. In den allermeisten Fällen übergibt die Obligo AG die ungerechfertigten Forderungen an die Inkassofirma inkassodata AG. Zu einer Betreibung kommt es Seitens Obligo AG meist nicht. Sollte aber dennoch gegen Sie ein Zahlungsbefehl erhoben worden sein, müssen Sie unbedingt innert 10 Tagen nach Erhalt beim Betreibungsamt Rechtsvorschlag erheben.
Anfragen betreffend Obligo häufen sich
In letzter Zeit haben sich die Anfragen bei uns wieder gehäuft und Kunden klagen vermehrt über Rechnungen und Mahnungen von der Obligo AG. Wenn auch Sie weder wissentlich noch willentlich ein Abo im Internet abgeschlossen haben und von der Obligo AG Rechnungen und Mahnungen erhalten, dann müssen Sie sich das nicht gefallen lassen. Wehren Sie sich dagegen – wir helfen Ihnen!
Sie wollten nie ein Abo abschliessen? Wehren Sie sich!
Wenn Sie eine Rechnung von der Obligo AG erhalten haben und überzeugt davon sind, kein kostenpflichtiges Abonnement (bewusst) gebucht zu haben, kann die Forderung gegenüber der Obligo AG bestritten werden.
Denn aus zivilrechtlicher Sicht ist klar, dass durch ein (versehentliches) anklicken eines Links oder dem einfachen Angeben seiner Adresse an einen Mitarbeiter von Obligo kein rechtsgültiger Vertrag entstanden sein kann.
Entsprechend ist auch nichts geschuldet. Sie haben die Möglichkeit, sich von uns ein professionelles, juristisches Schreiben verfassen zu lassen, in dem wir Obligo klarmachen, dass der geforderte Betrag nicht geschuldet ist und fordern Obligo auf, zukünftige Rechnungen und Mahnungen zu unterlassen.
Juristisches Schreiben und Anfechtung der Rechnung: Sexabo von Obligo AG und inkasso AG
Unsere Juristen setzen ein Schreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie die ungerechtfertigte Rechnung bei der Obligo AG anfechten können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Inkassounternehmen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.
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lic. iur. Christian Jenny
"Viele Kunden schämen sich, wenn sie unwissentlich und unwillentlich ein Sexabo im Internet abgeschlossen haben und in der Folge von Obligo Rechnungen und Mahnungen erhalten. Darum wehren sich viele nicht. Aus meiner Sicht braucht sich hier niemand zu schämen, aber sich zu wehren schon."