Seit Jahren ist die Obligo AG mit ihren Geschäftspraktiken in den Schlagzeilen. Auch die Reklamationszentrale berichtet seit 2014 regelmässig über die Obligo AG und stützt sich dabei auf diverse Internetpublikationen sowie die Schilderung von Betroffenen. Hier helfen wir Ihnen weiter.
So kündigen Sie Ihr Obligo-Abo und fechten Rechnungen korrekt an
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Unterlagen sammeln
Sammeln Sie alle Dokumente wie Rechnungen, Mahnungen, Zahlungsaufforderungen oder E-Mails der Obligo AG.
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Reklamationszentrale beauftragen
Unsere Juristen prüfen Ihren Fall und die rechtliche Lage – auch wenn das Abo unbewusst oder unwissentlich abgeschlossen wurde.
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Juristisches Schreiben erhalten
Sie erhalten ein rechtlich fundiertes Schreiben zur Kündigung des Obligo-Abos und zur Anfechtung unberechtigter Rechnungen.
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Schreiben selbst weiterleiten – ohne Vollmacht
Sie bleiben die Ansprechperson und senden das Schreiben selbst an Obligo oder involvierte Inkassobüros. Keine Vollmacht erforderlich – volle Kontrolle für Sie.
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Empfehlungen befolgen
Zusätzlich erhalten Sie klare Empfehlungen und Hinweise, wie Sie bei weiterem Druck der Obligo AG oder Inkassostellen vorgehen.
Unsere Juristen setzen ein Schreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie die ungerechtfertigte Rechnung bei der Obligo AG anfechten können. Wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Inkassounternehmen.
HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.
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lic. iur. Christian Jenny
"Viele Kunden schämen sich, wenn sie unwissentlich und unwillentlich ein Sexabo im Internet abgeschlossen haben und in der Folge von Obligo Rechnungen und Mahnungen erhalten. Darum wehren sich viele nicht. Aus meiner Sicht braucht sich hier niemand zu schämen, aber sich zu wehren schon."
Kundenbewertungen
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Kann ich das Obligo-Abo einfach kündigen?
Ja. Unsere Juristen erstellen ein rechtlich fundiertes Schreiben, mit dem Sie das Obligo-Abo kündigen können – unabhängig davon, wie es zustande kam.
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Wie fechte ich Rechnungen der Obligo AG an?
Wir erstellen ein juristisches Schreiben, mit dem Sie unberechtigte Rechnungen der Obligo AG formell bestreiten können.
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Kann ich das Schreiben auch gegenüber Inkassobüros verwenden?
Ja. Das Schreiben ist juristisch gültig und kann auch gegenüber Inkassostellen eingesetzt werden.
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Übernehmt ihr Fälle ausserhalb der Schweiz?
Nein. Wir übernehmen nur Fälle von Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, da die Rechtsgrundlagen im Ausland abweichen.
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Ist ein Sexabo peinlich?
Nein. Viele Betroffene schliessen solche Abos unbewusst ab. Schämen müssen Sie sich nicht – sich zu wehren ist jedoch wichtig.