Ein Eintrag in das Betreibungsregister bleibt während 5 Jahren bestehen, auch wenn Sie die Rechnung längst beglichen haben. Doch wer einen neuen Job oder eine neue Wohnung sucht, muss nicht selten einen Betreibungsregisterauszug beilegen. Wir helfen Ihnen aus der Klemme, damit Sie die Betreibung löschen lassen können.
Wir unterstützen Sie, damit Ihr Betreibungsregisterauszug wieder «clean» ist.
Unsere Juristen setzen ein Schreiben auf, mit dem Sie die Löschung der Betreibung beantragen können. Die Wahrscheinlichkeit, dass ihr Gläubiger auf die Vereinbarung eingeht ist grösser, wenn das Begehren mittels Schreiben unserer Juristen erfolgt.
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lic. iur. Christian Jenny
"Zahlreiche, positive Kundenfeedbacks zeigen: Mit Hilfe unseres juristischen Schreibens sind Gläubiger eher bereit, die Betreibung im Betreibungsregister löschen zu lassen. Dies erleichtert für die Betroffenen das Leben enorm, gerade wenn sie auf Job- oder Wohnungssuche sind."