C-Date kündigen - so kündigen Sie den Vertrag

C-Date mit Sitz in Luxemburg verspricht online Dating, inkl. einer angeblichen Flirt-Erfolgsrate von 74%. Der Prozentsatz für einen reibungslosen Ausstieg aus einem laufenden Abonnement liegt jedoch deutlich unter diesem Wert. Wer nicht rechtzeitig kündigt, geht automatische eine Vertragsverlängerung ein. Das widerspricht dem Schweizerischen Recht.

Ungültige Verträge bei C-Date.ch

Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei C-Date abschliesst, der geht – juristisch gesprochen - einen Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Partnerschaftsvermittlungsvertrag) gemäss Art. 406a ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) ein. Das OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus, also des Kunden und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Das aber geschieht bei einem Vertragsabschluss bei C-Date nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig und mit ihnen auch automatische Vertragsverlängerungen. Unter Schweizer Rechtsgelehrten besteht hier absolute Einigkeit.

C-Date selber sieht das allerdings nicht so und hält das sogar explizit in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so fest (siehe Punkt 1.4 der AGB von C-Date). Das ändert an der Ungültigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Vertragsverlängerung aber nichts: die zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen von Art. 406d OR gelten auch für C-Date.

Obwohl die automatische Vertragsverlängerung bei C-Date.ch rechtswidrig und damit ungültig ist, wendet die Online-Plattform diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an. Dabei kam es bislang noch nie zu einem Gerichtsurteil. Das ist so, weil sich Prozesse dieser Art in der Schweiz nicht lohnen und weil C-Date.ch bei genügend aggressiven und resolutem Auftreten gegen die Kunden (was regelmässig geschieht, wenn sich Kunden beschweren), von einer gerichtlichen Geltendmachung absehen.

Probe-Abos als Falle und rechtswidrige automatische Aboverlängerungen

Das erstmalige Anmelden auf C-Date ist kostenlos. Wenn man das Angebot dann auch wirklich nutzen und z.B. Kontakt mit anderen Mitgliedern aufnehmen möchte, muss man allerdings ein kostenpflichtiges Abo abschliessen (sog. Premium-Mitgliedschaft). Dieses zu kündigen gestaltet sich aber enorm schwierig. Abos von Mitgliedern werden beispielsweise ohne jegliches Einverständnis einfach automatisch verlängert. Diese automatische Aboverlängerungen sind rechtswidrig und somit ungültig.

Mitgliedschaft bei C-Date jederzeit kündbar

Da eine Mitgliedschaft bei C-Date unter die Bestimmungen des Partnerschaftsvermittlungsvertrages fällt, gilt zwingend ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung (vgl. Art. 406d Ziff. 5 und 6 OR) und die jederzeitige Kündbarkeit ohne Angabe von Gründen. Art 406d OR sieht dabei zwingend vor, dass der Kunde über die Beendigungsrechte im Vertrag schriftlich informiert werden muss. Allerdings verliert C-Date bei Vertragsabschluss und in den dazugehörigen AGB darüber kein Wort. Dies wiederum macht den Vertrag bei C-Date, mitsamt der automatischen Vertragsverlängerung, nichtig.

Wie Sie aus dem Vertrag mit C-Date kommen

Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Kunden, welche aus dem Vertrag mit C-Date.ch aussteigen möchten. C-Date.ch bietet grundsätzlich nur Mitgliedschaften mit einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten an. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, dann verlängert sich das Abo automatisch um weitere 6 Monate (worauf C-Date.ch in missbräuchlicher Manier auch spekuliert).

Grundsätzlich können Sie Ihr C-Date.ch-Abo per Mail kündigen. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen aber, dies schriftlich und per Einschreiben zu tun. Gemäss unserer Erfahrung aufgrund zahlreicher Schilderungen von Kunden wird C-Date.ch die Kündigung – obwohl diese rechtlich völlig korrekt erfolgt – nicht einfach so hinnehmen. Unter Verweis auf die (rechtlich ungültigen) AGB wird C-Date.ch darauf verweisen, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Auch wenn C-Date.ch einen rauen Ton anschlägt und mit Anwälten und Gerichtsverfahren droht, können Sie dies gelassen hinnehmen. Das letzte was C-Date.ch will, ist das ein richterlicher Entscheid in der Sache ergeht: Denn dann wäre Ihr missbräuchliches Geschäftsmodell ein für allemal in der Schweiz so nicht mehr möglich, was C-Date.ch tunlichst vermeidet.

Idealerweise gehen Sie daher als Kunde von C-Date.ch wie folgt vor:

  • Teilen Sie C-Date.ch mit, dass der Vertrag von Anfang an gemäss Schweizerischem Rech formnichtig ist.
  • Erklären Sie C-Date.ch die sofortige Kündigung unter Verweis auf Art. 404 OR

Wenn Sie sich aber nicht mit C-Date.ch in der Sache herumschlagen möchten, dann übernehmen wir von der Reklamationszentrale Schweiz das gerne für Sie.

Mitgliedschaft bei C-Date jetzt kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern

Für nur CHF 69.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei C-Date Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

"Die Online-Datingplattform C-Date mit Sitz in Luxemburg verspricht seriöses Dating. Doch der Ausstieg aus einem laufenden Abonnement (auch wenn man sein Glück gefunden hat) ist nicht möglich. Dies wiederspricht dem Schweizer Recht"

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Kommentare

  • Anselm

    12.04.2023 14:43 Uhr


    ich habe mein Abo bei C-date innerhalb von 14 Tagen gekündigt und jetzt bekomme ich seit mittlerweile über 6 Monaten immer wieder Schreiben mit der dringenden Aufforderungen zu zahlen. Die Summe beläuft sich mittlerweile auf über 700 CHF. Ich würde wirklich sehr ungern so viel Geld für diese Agentur ausgeben müssen.

    Dazu habe ich die Leute vor 3 Monaten aufgefordert alle meine persönlichen Daten herauszugeben, auch das ohne Erfolg.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen können.

    Gerne sende ich Ihnen den Mailverlauf etc. zu.

    Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie sich bald bei mir melden können.

  • Mert

    20.04.2023 12:55 Uhr


    Ich habe ein Kündigungsschreiben über das Internetportal Abboalarm an C Date geschickt und keine Kündigungsbestätigung erhalten. Diese Kündigung war nicht im 14 Tägigem Kündigungsrecht sondern Außerhalb. Was soll ich jetzt tun wenn ich keine Kündigungsbestätigung von denen bekomme und meine Kündigung nicht aktzeptiert wird ?
    Mfg

  • Yves

    29.04.2023 15:42 Uhr


    ich habe mich am 11.11.2022 bei cdate angemeldet . un dversehentluch …weill es nicht ersichtlich fur much war…..irgendein abo abgeschlossen. daraufhin wurde mir 399.- chf vom bankkonto abgebucht. was ich natürlich nicht meine absicht war. ich have damals sofort eine email geschrieben .und mein angeblich abonement gekündigt. nun heute morgen (4 monate später) kam eine meldung meiner bank . das von cdate wieder 599.- chf abgebucht wurden.anscheinend have ich ein premiummitgliedschaft gebucht. was nie meine absicht war. ich will nicht mit dieser app zu tun haben weder noch irgendwelche mitgliedschaften betahlen müssen. ich benutzte diese app nie. nachdem ich kurz online war gab es für mich keine cerwendung. auch hatte ich die app schon am gleichen tag wieder gelöscht. nun bin ich in finanzieller notlage. ich bin verzweigelt und hoffe sie können mir helfen. es wird in der app darsuf hingewiesen. das man im account in den einstellungen bequem die kostenpflichtige mitgliedsxhaft kündigen kann. doch ich finde nirgends ein button oder hinweis darauf.
    mit freundlichen grüssen

  • Remo

    19.06.2023 16:16 Uhr


    Guten Tag,
    ich würde gerne Ihr Angebot für 69.- nutzen und würde Sie bitten das Schreiben der Kündigung zur Mitgliedschaft bei c- Date für mich aufzusetzen.

    Freundliche Grüsse

  • Roger

    20.06.2023 17:47 Uhr


    Ich würde gern mein Geld von C date zurück bekommen. Ich habe es Letzte Woche angemeldet und ein Abo abgeschlossen. Ist das noch möglich ?

  • Robert

    14.07.2023 17:40 Uhr


    Hallo zusammen
    Ich bekomme meine Nachrichten immer später oder gar nicht! Sehr lästig da es zwischen durch klappt und dann wieder nicht. Bezahlen muss man aber die komplette Zeit!

  • Walter

    07.08.2023 11:28 Uhr


    Guten Tag,
    ich würde gerne Ihr Angebot für 69.- nutzen und würde Sie bitten das Schreiben der Kündigung zur Mitgliedschaft bei c- Date für mich aufzusetzen & abzuschicken. Ich habe das Abo am 12.05.2023 gelöst & geht bis 11.11.2023 das ich keine Kosten mehr habe.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir helfen können.

  • Ernst

    17.11.2023 16:40 Uhr


    Ich habe vor Ablauf 6monate
    4 Wochen vorher gekündigt!
    Wurde einfach von C date bis jetzt weiter benachrichtigt bei mir.
    Wird nicht akzeptiert von mir
    Ich gehe zu Polizei,
    Kein Rappen wird weiterbezahlt.
    1/2 Jahr ist bezahlt
    Bei mir wird nicht ohne mein Einverständnis Vertrag verlängert.

  • Raphael

    10.01.2024 11:31 Uhr


    Mir wurde der Betrag von der Kreditkarte abgebucht, ohne vorherige Ankündigung

  • Silvio

    17.01.2024 16:35 Uhr


    Ich habe schon vor der Abbuchung von Fr. 599.40 online gekündigt, was offensichtlich nicht funktionierte.
    Gestern per email noch einmal.
    Ein Sachverständiger soll sich nächstens mit mir in Verbindung setzen.

  • Anaba

    23.01.2024 16:18 Uhr


    Ich weiss nicht für was für ein Abo ich zwei Rechnungen erhalten habe. Nov. und Dez. je eine Rehnun g über Fr. 49.80 . Ich will das nicht bezahlen ich bin sicher keine Abo eröffnet zu haben. Da die Rechnung über meine Kreditkarte läuft und diese mir die Beträge in Rechnung stellt Was kann ich tun?

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