KultivierteSingles Abo kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern

Kultiviertesingles.ch verspricht eine Partnervermittlung für Singels ab 50 Jahren. Doch der Ausstieg aus einem laufenden Abonnement ist nicht so einfach möglich. Wer nicht rechtzeitig kündigt, geht automatische Vertragsverlängerung ein. Dies widerspricht dem Schweizerischen Recht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie aus der Abofalle herauskommen.

Ungültige Verträge bei KultivierteSingles

Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei kultiviertesingles.ch abschliesst, der geht – juristisch, technisch gesprochen - einen Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Partnerschaftsvermittlungsvertrag) gemäss Art. 406a ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) ein. Und bereits hier zeigt sich, dass das Geschäftsmodell von Kultivierte Singels.ch von Anfang an auf wackeligen Beinen steht. Denn Art. 406d OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus. Also des Kunden und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Das aber geschieht bei einem Vertragsabschluss bei Kultivierte Singels.ch nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig und mit ihnen auch die automatische Vertragsverlängerung. Unter Schweizer Rechtsgelehrten besteht hier absolute Einigkeit.

Kultiviertesingles.ch selber sieht das allerdings nicht so und hält das sogar explizit in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so fest (siehe Punkt 1.2 der AGB von kultiviertesingles.ch). Das ändert an der Ungültigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Vertragsverlängerung aber nichts: die zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen von Art. 406d OR können von Kultivierte Singels.ch nicht einfach wegbedungen werden.

Obwohl die automatische Vertragsverlängerung bei kultiviertesingles.ch rechtswidrig und damit ungültig ist, wendet die Online-Plattform diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an. Dabei kam es bislang noch nie zu einem Gerichtsurteil. Das ist so, weil sich Prozesse dieser Art in der Schweiz nicht lohnen und weil kultiviertesingles.ch bei genügend aggressiven und resolutem Auftreten gegen die Kunden (was regelmässig geschieht, wenn sich Kunden beschweren), von einer gerichtlichen Geltendmachung absehen.

Mitgliedschaft bei KultivierteSingles.ch jederzeit kündbar

Da eine Mitgliedschaft bei Kultivierte Singels.ch unter die Bestimmungen des Partnerschaftsvermittlungsvertrages fällt, gilt zwingend ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung (vgl. Art. 406d Ziff. 5 und 6 OR) und die jederzeitige Kündbarkeit ohne Angaben von Gründen. Art 406d OR sieht dabei zwingend vor, dass der Kunde über die Informationen über die Beendigungsrechte im Vertrag schriftlich informiert werden muss. Allerdings verliert kultiviertesingles.ch bei Vertragsabschluss und in den dazugehörigen AGB darüber kein Wort. Dies wiederum macht den Vertrag bei Kultivierte Singels.ch, mitsamt der automatischen Vertragsverlängerung, nichtig.

Wie komme ich nun konkret aus dem Vertrag bei KultivierteSingles?

Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Kunden, welche aus dem Vertrag mit kultiviertesingles.ch aussteigen möchten. Die Datingplattform bietet grundsätzlich nur Mitgliedschaften mit einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten an. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, dann verlängert sich das Abo automatisch um weitere 6 Monate (worauf kultiviertesingles.ch in missbräuchlicher Manier auch spekuliert).

Grundsätzlich können Sie Ihr kultiviertesingles.ch-Abo per Mail kündigen. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen aber, dies schriftlich und per Einschreiben zu tun. Gemäss unserer Erfahrung auf Grund zahlreicher Schilderungen von Kunden wird kultiviertesingles.ch die Kündigung – obwohl diese rechtlich völlig korrekt erfolgt – nicht einfach so hinnehmen. Unter Verweis auf die (rechtlich ungültigen) AGBs wird kultiviertesingles.ch darauf verweisen, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Auch wenn kultiviertesingles.ch einen rauen Ton anschlägt und mit Anwälten und Gerichtsverfahren droht, dann können Sie dies gelassen hinnehmen. Das letzte was kultiviertesingles.ch will, ist dass ein richterlicher Entscheid in der Sache ergeht: Denn dann wäre Ihr missbräuchliches Geschäftsmodell ein für allemal in der Schweiz so nicht mehr möglich, was kultiviertesingles.ch tunlichst vermeidet.

Idealerweise gehen Sie daher als Kunde von kultiviertesingles.ch wie folgt vor:

  • Teilen Sie kultiviertesingles.ch mit, dass der Vertrag von Anfang an gemäss Schweizerischem Rech formnichtig ist.
  • Erklären Sie kultiviertesingles.ch die sofortige Kündigung unter Verweis auf Art. 404 OR

Wenn Sie sich aber nicht mit kultiviertesingles.ch in der Sache herumschlagen möchten, dann übernehmen wir von der Reklamationszentrale Schweiz das gerne für Sie.

Juristisches Schreiben - Mitgliedschaft bei KultivierteSingles kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern

Für nur CHF 79.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei kultiviertesingles.ch zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

"Das Vorgehen von Kultivierte Singles widerspricht dem Schweizerischen Recht. Wir zeigen Ihnen, wie Sie aus der Abofalle herauskommen."

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