Parship kündigen - so kommen Sie aus der Liebes(abo)falle

Wer bei der Online-Partnervermittlung Parship seine Mitgliedschaft kündigen möchte, erlebt eine böse Überraschung: Der Ausstieg aus einem laufenden Abonnement ist nicht so einfach möglich. Und wer nicht rechtzeitig kündigt, geht automatisch eine sechsmonatige Vertragsverlängerung ein. Dabei widerspricht all das dem Schweizerischen Recht.

Ungültige Verträge bei Parship

Wer eine kostenpflichtige Mitgliedschaft bei Parship abschliesst, der geht – juristisch gesprochen - einen Auftrag zur Ehe- oder zur Partnerschaftsvermittlung (Partnerschaftsvermittlungsvertrag) gemäss Art. 406a ff. des Schweizerischen Obligationenrechtes (OR) ein. Und bereits hier zeigt sich, dass das Geschäftsmodell von Parship von Anfang an auf wackeligen Beinen steht. Denn Art. 406d OR sieht zur Gültigkeit des Vertrages Schriftlichkeit mit einer eigenständigen Unterschrift der Vertragsparteien voraus, also des Kunden und der Online-Partnervermittlung (vgl. Art. 13 OR). Das aber geschieht bei einem Vertragsabschluss bei Parship nicht. Auch die gleichwertige, digitale Signatur kommt nicht zur Anwendung (vgl. Art. 14 Abs. 2bis OR). Somit sind solche Verträge formnichtig und mit ihnen auch die automatische Vertragsverlängerung. Unter Schweizer Rechtsgelehrten besteht hier absolute Einigkeit.

Parship selber sieht das allerdings nicht so und hält das sogar explizit in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) so fest (siehe Punkt 1.2 der AGB von Parship). Das ändert an der Ungültigkeit des Vertrages und der damit verbundenen Vertragsverlängerung aber nichts: die zwingenden, gesetzlichen Bestimmungen von Art. 406d OR können von Parship nicht einfach wegbedungen werden.

Obwohl die automatische Vertragsverlängerung bei Parship rechtswidrig und damit ungültig ist, wendet die Online-Plattform diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an. Dabei kam es bislang noch nie zu einem Gerichtsurteil.

Mitgliedschaft bei Parship ist jederzeit kündbar

ADa eine Mitgliedschaft bei Parship unter die Bestimmungen des Partnerschaftsvermittlungsvertrages fällt, gilt zwingend ein Widerrufsrecht innert 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung (vgl. Art. 406d Ziff. 5 und 6 OR) und die jederzeitige Kündbarkeit ohne Angabe von Gründen. Art 406d OR sieht dabei zwingend vor, dass der Kunde über die Beendigungsrechte im Vertrag schriftlich informiert werden muss. Allerdings verliert Parship bei Vertragsabschluss und in den dazugehörigen AGB darüber kein Wort. Dies wiederum macht den Vertrag bei Parship, mitsamt der automatischen Vertragsverlängerung, nichtig.

Wie komme ich nun konkret aus dem Vertrag bei Parship?

Es erreichen uns immer wieder Anfragen von Kunden, welche aus dem Vertrag mit Parship aussteigen möchten. Parship bietet grundsätzlich nur Mitgliedschaften mit einer Vertragslaufzeit von 6 Monaten an. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, dann verlängert sich das Abo automatisch um weitere 6 Monate (worauf Parship in missbräuchlicher Manier auch spekuliert).

Grundsätzlich können Sie Ihr Parship-Abo per Mail kündigen. Aus Beweisgründen empfehlen wir Ihnen aber, dies schriftlich und per Einschreiben zu tun. Gemäss unserer Erfahrung auf Grund zahlreicher Schilderungen von Kunden wird Parship die Kündigung – obwohl diese rechtlich völlig korrekt erfolgt – nicht einfach so hinnehmen. Unter Verweis auf die (rechtlich ungültigen) AGBs wird Parship darauf verweisen, dass eine Kündigung nicht möglich sei. Lassen Sie sich davon nicht beeindrucken. Auch wenn Parship einen rauen Ton anschlägt und mit Anwälten und Gerichtsverfahren droht, können Sie dies gelassen hinnehmen. Das letzte was Parship will, ist dass ein richterlicher Entscheid in der Sache ergeht, denn dann wäre Ihr missbräuchliches Geschäftsmodell ein für allemal in der Schweiz so nicht mehr möglich, was Parship tunlichst vermeidet.

Idealerweise gehen Sie daher als Kunde von Parship wie folgt vor:

  • Teilen Sie Parship mit, dass der Vertrag von Anfang an gemäss Schweizerischem Rech formnichtig ist
  • Erklären Sie Parship die sofortige Kündigung unter Verweis auf Art. 404 OR

Juristisches Schreiben an Parship - Abo kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern

Für nur CHF 79.– setzen unsere Juristen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie bei Parship Geld zurückfordern können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

lic. iur. Christian Jenny

"Obwohl die automatische Vertragsverlängerung bei Parship rechtswidrig und damit ungültig ist, wendet die Online-Plattform diese missbräuchliche Praxis in der Schweiz schon seit Jahren an."

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