Datingportal kündigen, Rechnung anfechten und Geld zurückfordern

CHF 79.–

Die Partnersuche mit Online-Datingplattformen kann schnell teuer werden. Denn viele Dating, Flirt – und Erotikportale anerkennen zwingendes, Schweizer Recht nicht an sehen in den AGB lange Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen vor. Wir kündigen das Abo, fechten Rechnungen an und fordern Ihr Geld zurück.

Juristisches Schreiben und Geldrückforderung

Unsere Juristen setzen ein Kündigungsschreiben auf, welches den rechtlichen Sachverhalt Ihres Falles klar darlegt und mit dem Sie beim Betreiber des Datingportals Geld zurückfordern und Rechnungen anfechten können. Es entstehen keinerlei weitere Kosten für Sie und wir senden Ihnen nützliche Infos mit Empfehlungen zum weiteren Vorgehen. Nutzen Sie dieses rechtsverbindliche Schreiben auch für weitere involvierte Stellen wie z.B. Kreditkartenanbieter oder Inkassounternehmen.

HINWEIS: Bitte beachten Sie, dass wir nur Fälle von Betroffenen mit Wohnsitz in der Schweiz übernehmen, da sich die Rechtsgrundlage in anderen Ländern unterscheidet.

Jetzt für CHF 79.– in Auftrag geben

lic. iur. Christian Jenny

«Alle der Reklamationszentrale bekannten Datingportale bedingen die zwingenden Bestimmungen über den Ehe- und Partnerschaftsvermittlungsvertrag nach OR weg oder erwähnen diese Bestimmungen mit keinem Wort. Das ist rechtswidrig und das müssen Sie sich nicht gefallen lassen: Wehren Sie sich und zahlen Sie nichts, was auch tatsächlich geschuldet ist.»

Kundenbewertungen


© Reklamationszentrale Schweiz

Durch die Nutzung dieser Webseite gestalten Sie das Reklamationsbarometer mit. Wir respektieren den Datenschutz und geben keine Daten an Dritte weiter.