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Juristische Mängelrüge bei fehlerhafter und defekter Ware oder Leistung

CHF 349.–

Sie haben einen Gegenstand online oder im Laden gekauft (Kaufvertrag) und dieser wurde entweder verspätet geliefert oder ist defekt? In einer solchen Situation haben Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Wenn Sie Mängel feststellen, müssen Sie diesen sofort rügen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dies am besten tun.

So rügen Sie einen Mangel korrekt

  • 1

    Ware sofort prüfen

    Untersuchen Sie die gekaufte Ware oder Lieferung umgehend auf sichtbare und versteckte Mängel. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten so genau wie möglich.

  • 2

    Mangel konkret beschreiben

    Halten Sie genau fest, worin der Mangel besteht – z.B. beschädigte Teile, Funktionsstörungen, falscher Artikel oder verspätete Lieferung.

  • 3

    Reklamationszentrale beauftragen

    Beauftragen Sie unsere Juristen. Wir prüfen Ihren Fall, beurteilen Ihre Gewährleistungsrechte und erstellen ein juristisch fundiertes Mängelrüge-Schreiben.

  • 4

    Juristisches Schreiben verwenden

    Nutzen Sie das vorbereitete juristische Schreiben, um den Verkäufer formell und fristgerecht über den Mangel zu informieren.

  • 5

    Mängelrüge absenden

    Senden Sie das Schreiben möglichst rasch und nachweisbar (z. B. eingeschrieben) an den Verkäufer, um Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu sichern.

Wir unterstützen Sie dabei, einen Mangel bei einem Kauf oder einer Lieferung juristisch zu beanstanden.

Rügen Sie rechtzeitig: Für den Käufer ist die sofortige Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der gekauften Ware von zentraler Bedeutung. Unsere Juristen prüfen Ihren Fall und setzen ein Schreiben auf, mit dem Sie die mangelhafte Ware oder Lieferung beanstanden können.

Jetzt für CHF 349.– in Auftrag geben

lic. iur. Christian Jenny

«Der Käufer muss den Mangel konkret bezeichnen und dem Verkäufer sofort anzeigen. Tut der Käufer das nicht, verliert er seine Gewährleistungsansprüche und die gekaufte Ware gilt, trotz Mangel, als genehmigt.»

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