Kategorie: Mängelrüge.
Juristische Mängelrüge bei fehlerhafter und defekter Ware oder Leistung
CHF 349.–
Sie haben einen Gegenstand online oder im Laden gekauft (Kaufvertrag) und dieser wurde entweder verspätet geliefert oder ist defekt? In einer solchen Situation haben Sie einen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch. Wenn Sie Mängel feststellen, müssen Sie diesen sofort rügen. Wir zeigen Ihnen, wie Sie dies am besten tun.
So rügen Sie einen Mangel korrekt
-
1
Ware sofort prüfen
Untersuchen Sie die gekaufte Ware oder Lieferung umgehend auf sichtbare und versteckte Mängel. Dokumentieren Sie Auffälligkeiten so genau wie möglich.
-
2
Mangel konkret beschreiben
Halten Sie genau fest, worin der Mangel besteht – z.B. beschädigte Teile, Funktionsstörungen, falscher Artikel oder verspätete Lieferung.
-
3
Reklamationszentrale beauftragen
Beauftragen Sie unsere Juristen. Wir prüfen Ihren Fall, beurteilen Ihre Gewährleistungsrechte und erstellen ein juristisch fundiertes Mängelrüge-Schreiben.
-
4
Juristisches Schreiben verwenden
Nutzen Sie das vorbereitete juristische Schreiben, um den Verkäufer formell und fristgerecht über den Mangel zu informieren.
-
5
Mängelrüge absenden
Senden Sie das Schreiben möglichst rasch und nachweisbar (z. B. eingeschrieben) an den Verkäufer, um Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche zu sichern.
Wir unterstützen Sie dabei, einen Mangel bei einem Kauf oder einer Lieferung juristisch zu beanstanden.
Rügen Sie rechtzeitig: Für den Käufer ist die sofortige Untersuchungs- und Rügeobliegenheit der gekauften Ware von zentraler Bedeutung. Unsere Juristen prüfen Ihren Fall und setzen ein Schreiben auf, mit dem Sie die mangelhafte Ware oder Lieferung beanstanden können.
Jetzt für CHF 349.– in Auftrag geben
lic. iur. Christian Jenny
«Der Käufer muss den Mangel konkret bezeichnen und dem Verkäufer sofort anzeigen. Tut der Käufer das nicht, verliert er seine Gewährleistungsansprüche und die gekaufte Ware gilt, trotz Mangel, als genehmigt.»
Kundenstimmen
-
Wann habe ich einen Gewährleistungsanspruch?
Ein gesetzlicher Gewährleistungsanspruch besteht, wenn eine gekaufte Ware defekt ist, Mängel aufweist oder verspätet geliefert wurde. Voraussetzung ist eine rechtzeitige und korrekte Mängelrüge.
-
Warum muss ich einen Mangel sofort rügen?
Der Käufer hat eine sofortige Untersuchungs- und Rügeobliegenheit. Wird der Mangel nicht unverzüglich gemeldet, verliert der Käufer seine Gewährleistungsansprüche und die Ware gilt trotz Mangel als genehmigt.
-
Wie unterstützt mich die Reklamationszentrale bei der Mängelrüge?
Unsere Juristen prüfen Ihre Situation individuell, beurteilen Ihre Gewährleistungsrechte und erstellen ein juristisch fundiertes Mängelrüge-Schreiben, das Ihre Position deutlich stärkt.
-
Warum ist eine juristische Mängelrüge wirksamer als eine private?
Unternehmen reagieren erfahrungsgemäss schneller und kulanter, wenn ein juristisch formuliertes Schreiben eingeht. Zudem zeigt eine Mängelrüge über die Reklamationszentrale, dass der Fall professionell geprüft wurde.
-
Was kostet die juristische Mängelrüge?
Die juristisch fundierte Mängelrüge kostet CHF 349.– und beinhaltet die Fallprüfung, rechtliche Einschätzung sowie ein vollständig ausgearbeitetes Mängelrüge-Schreiben.