Kategorie: Gutscheine und Tickets.
Black Friday Angebote: Reklamationen, Umtausch, Garantie und Risiken
Geschrieben von Reklamationszentrale Am .
Reklamationen, Umtausch, Garantie und Risiken während “Black Friday”, “Singles Day”, “Cyber Monday” und “Cyber Week”. Diese Shopping-Events sind koordinierte Marketingmassnahmen des Detailhandels. Diese Tage treiben die Vorweihnachtsumsätze der Händler an und verleiten Käufer zu spontanen Käufen. Wir zeigen, was Sie dabei beachten sollten.
Risiko beim Online-Shopping
Während des Black Friday locken viele Onlineshops mit attraktiven Angeboten und auffallend niedrigen Preisen: Hier sollte man besonders vorsichtig sein. Insbesondere bei Zahlungsaufforderungen per Vorauskasse oder Kreditkarte ist Vorsicht geboten. Solche Angebote könnten von betrügerischen Shops stammen, bei denen Sie zwar bezahlen, aber die Ware möglicherweise nie oder in sehr schlechter Qualität erhalten. Auch gefälschte Waren sind in diesem Zusammenhang oft anzutreffen. In unserem Artikel «Wie erkenne ich einen seriösen Onlineshop?», haben wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammengestellt, wie Sie einen unseriösen Online-Shop erkennen können.
Echtes Angebot oder Schnäppchenfalle: Vergleichen lohnt sich
Black Friday lockt mit Rabatten und Sonderaktionen. Besonders beliebt bei Händlern, sind dabei «Vergleichspreise». Das bedeutet, dass bei einer Aktion ein Produkt z.B. für CHF 700.00 statt für CHF 1'000.00 angeboten wird. Gemäss der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) ist es dabei für Händler verboten, bei einer solchen Aktion einen erfundenen Vergleichspreis anzugeben. Das heisst also, dass das Produkt, in unserem Beispiel, tatsächlich einmal CHF 1'000.00 gekostet haben muss. Das PBV schreibt dabei vor, dass der Vergleichspreis vor der Aktion doppelt solange gelten musste, wie die Aktion selbst dauert. Wer also etwa am Black Friday einen Fernseher, der auf dem Markt CHF 700.00 kostet mit einem Rabattkleber von CHF 300 versehen will, ohne tatsächlich Rabatt zu geben, muss das Gerät vorher nur zwei Tage lang für 1000 Franken anbieten.[1]Wir empfehlen daher, die Preise des gewünschten Produktes zu vergleichen und sich beim Kauf nicht unter Druck setzen lassen.
Umtausch, Garantie, Reparatur: Auch am Black Friday?
Im alltäglichen Sprachgebrauch steht "Garantie" für das im schweizerischen Obligationenrecht (OR) verankerte Gewährleistungsrecht für Mängel (vgl. Art. 210 Abs. 1 OR). Dabei ist der Verkäufer zur Gewährleistung verpflichtet, während der Käufer ein entsprechendes Recht darauf hat. Die Bestimmungen des OR erlauben eine vertragliche Anpassung der Gewährleistung – entweder zum Vorteil des Käufers oder des Verkäufers. Die gesetzliche Regelung ist nicht zwingend und kann durch vertragliche Vereinbarung, meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), geändert und ersetzt werden. Darum: Lesen Sie auch am Black Friday den Vertrag (und auch die AGB) durch und finden Sie heraus, welche Rechte Sie haben.
Brunos Black Friday Fernseher
Beispiele: Bruno erwirbt am Black Friday einen Fernseher für CHF 1'000.00. Es handelt sich um eine Top-Modell, welches normalerweise ca. CHF 2'000.00. Dumm nur: Eine Woche später ist der Fernseher defekt und Bruno geht zum Verkäufer und verlangt ein Ersatzgerät. Der Händler meint, dies sei ein spezielles Angebot für den Black Friday gewesen und die Stückzahl dieser Fernseher war begrenz und ist nun nicht mehr vorhanden.
Stattdessen bietet der Händler Bruno einen Gutschein in der Höhe von CHF 1'000.00 an. Das ist ein nicht sehr attraktives Angebot für Bruno, denn nun hat er einen Gutschein (den er gar nicht will), aber den gewünschten Top-Fernseher hat er nun nicht mehr. Je nach dem was vertraglich beim Kauf des Fernsehers vereinbart wurde, muss Bruno das aber akzeptieren.
Bleiben Sie generell skeptisch – besonders am Black Friday
Seien Sie skeptisch gegenüber "Black Friday" oder "Singles Day" Etiketten. An diesen Aktionstagen werden häufig Produkte mit speziellen Labels gekennzeichnet, was allerdings nicht automatisch einen tatsächlichen Rabatt bedeutet. Solche Aufkleber dienen eher der Verkaufsförderung und haben per se keine rechtliche Relevanz. Vergewissern Sie sich daher stets, ob wirklich ein Preisnachlass vorliegt, bevor Sie einen Kauf tätigen.
[1] Vgl. auch 20 Minuten, So tricksen die Händler bei den Black-Friday-Aktionen, 24. Juli 2023
Haben Sie schlechte Erfahrungen mit Black Friday Angeboten gemacht? Schreiben Sie uns, damit wir andere davor warnen können.
lic. iur. Christian Jenny
«Bleiben Sie, vor allem am Black Friday, skeptisch und vergleichen Sie die Preise: Auch mit jenen der Konkurrenz. Lassen Sie sich dabei nicht unter Druck setzen.»