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Rechnung und Gebühren von Inkassolution juristisch anfechten

CHF 89.–

Inkassosolution aus Cham (ZH) macht neben der (allenfalls berechtigten) Grundforderung plus Verzugszins weitere, unrechtmässige Zusatzforderungen geltend. Unter anderem einen Verzugsschaden. Dieser Verzugsschaden und die weiteren «Mahngebühren» sind aber nicht geschuldet. Wir helfen Ihnen, wie Sie gegen die Inkassosolution vorgehen können.

So fechten Sie eine Rechnung von Inkassolution korrekt an

  • 1

    Forderung prüfen

    Prüfen Sie die Forderung sorgfältig: Grundforderung und Verzugszins können berechtigt sein, zusätzliche Gebühren wie Verzugsschaden oder Mahnkosten meist nicht.

  • 2

    Nur den berechtigten Teil bezahlen

    Zahlen Sie ausschliesslich den rechtmässigen Teil der Forderung direkt an den ursprünglichen Gläubiger – nicht an Inkassolution.

  • 3

    Reklamationszentrale beauftragen

    Unsere Juristen prüfen Ihren Fall und erstellen für Sie die rechtliche Argumentation zur Anfechtung der unberechtigten Gebühren.

  • 4

    Juristisches Schreiben erhalten & nutzen

    Sie erhalten ein juristisch fundiertes Schreiben, das Sie selbst an Inkassolution weiterleiten. Es ist so gestaltet, dass Sie es bei Bedarf mehrfach einsetzen können.

  • 5

    Selbst weiterleiten – ohne Vollmacht

    Sie bleiben die Ansprechperson gegenüber Inkassolution. Eine Vollmacht ist nicht erforderlich – Sie behalten die volle Kontrolle über die Kommunikation.

Bezahlen Sie den berechtigten Teil der Forderung inkl. Zinsen an den Gläubiger. Unsere Juristen erstellen für Sie ein juristischen Schreiben, in welchem wir Ihre Position gegenüber dem Inkassobüro Inkassolution begründen und den unberechtigten Teil der Forderung bestreiten.

Jetzt für CHF 89.– in Auftrag geben

lic. iur. Christian Jenny

"Zusätzliche Kosten (wie auch immer das Inkassobüro diese benennt) sowie den Verzugsschaden können Sie getrost von der Rechnung abziehen, denn diese sind nicht rechtens."

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