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Rechnung und Gebühren von Alektum inkasso anfechten

CHF 89.–

Die Alektum AG setzt Schuldner mit überzogenen Inkassogebühren unter Druck und droht mit einer Betreibung: Gebühren wie ein Verzugsschaden oder Adressverifizierung sind jedoch nicht geschuldet. Wir setzen für Sie ein professionelles Schreiben auf und fechten den unberechtigten Teil der Rechnung bei der Alektum AG an.

So fechten Sie eine Rechnung von Alektum korrekt an

  • 1

    Forderung von Alektum prüfen

    Prüfen Sie Grundforderung und Verzugszins. Zusatzgebühren wie Verzugsschaden oder Adressverifizierung sind in der Regel nicht geschuldet.

  • 2

    Berechtigten Teil bezahlen

    Bezahlen Sie nur den rechtmässigen Teil der Forderung direkt an den ursprünglichen Gläubiger – nicht an die Alektum AG und ohne unzulässige Zusatzkosten.

  • 3

    Reklamationszentrale beauftragen

    Beauftragen Sie die Reklamationszentrale Schweiz. Unsere Juristen prüfen Ihren Fall und formulieren eine rechtlich fundierte Argumentation gegen die unberechtigten Gebühren.

  • 4

    Juristisches Schreiben erhalten und nutzen

    Sie erhalten ein juristisches Schreiben, mit dem Sie den unberechtigten Teil der Forderung bestreiten können. Das Schreiben ist so aufgebaut, dass Sie es bei Bedarf mehrfach verwenden können.

  • 5

    Selbst weiterleiten – ohne Vollmacht

    Sie leiten das Schreiben selbst an Alektum weiter und bleiben die Ansprechperson gegenüber dem Inkassobüro. Eine Vollmacht für die Reklamationszentrale ist nicht erforderlich.

Jetzt für CHF 89.– in Auftrag geben

lic. iur. Christian Jenny

"Zusätzliche Kosten (wie auch immer das Inkassobüro diese benennt) sowie den Verzugsschaden können Sie getrost von der Rechnung abziehen, denn diese sind nicht rechtens."

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